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DAS BESTELLERPRINZIP – Eine Stimme aus der Praxis

Besichtigung einer Immobilie mit Interessenten

„Yeah! Die SPD tut was, um den Käufer zu entlasten.“

So oder so ähnlich stellt sich wohl die Ministerin Barley die Reaktion der Käufer auf ihr Bestellerprinzip vor. Zugegeben auf den ersten Blick klingt es gut und ruft zunächst den gewünschten Beifall hervor.

 

Grundsätzlich ist an dem Gedanken „Wer bestellt, der zahlt“ auch nichts einzuwenden. Im Gegenteil – es macht`s für alle Beteiligten einfacher und kalkulierbarer. Der Makler müsste durch klare Leistungstransparenz mehr um Aufträge buhlen und evtl. sortieren sich dadurch auch die „schwarzen Schafe“ in der Branche aus. Der Makler hat auch weniger Papierkram (siehe Widerrufsrecht).

 

Aber führt das Gesetz wirklich zu seinem aufgerufenen Ziel? Entlastet es den Käufer?

 

Ein Beispiel:

 

Ein schönes Einfamilienhaus in der Stadt für 350.000 € (Marktwert=Angebotspreis)

 

+            24.990 € (7,14 % Maklerprovision (inkl. Gesetzl. MwSt.)

 

+            17.500 € (5 % Grunderwerbsteuer )

 

+     ca.    5.250 € (1,5 % Notar und Grundbuch)

 

=           397.740 €

Diese Summe muss ein Käufer aufbringen um das schöne Haus zu erwerben. Die Kaufnebenkosten hat er im günstigsten Fall als Eigenkapital. Mit dem Bestellerprinzip soll nun die Maklerprovision wegfallen und den Käufer um knapp 25.000 € entlasten und Käufern mit weniger Eigenkapital den Eigentumserwerb überhaupt ermöglichen. Schön und gut. Es sei ihnen gegönnt. Eine sehr schöne Milchmädchenrechnung in der Theorie.

 

Aber was wird wohl in der Praxis passieren:

Selbes Haus, selber Marktwert. Neuer Angebotspreis. Da der Verkäufer versuchen wird die Provision aufzuschlagen.

 

375.000 € (Angebotspreis inkl. Makler)

 

+            18.750 € (5 % Grunderwerbsteuer )

 

+     ca.    5.625 € (1,5 % Notar und Grundbuch)

 

=          399.375 €

 

Der Käufer zahlt sogar noch drauf.

 

Zusätzlich geht vollkommen unter, dass wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Käufer schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers im Blick haben. Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.

 

Bei dieser ganzen medialen Unruhe darf man auch nicht vergessen, dass einzelne Bundesländer wieder mal eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu 2020 planen. MV will dann auf 6 % erhöhen. Somit kämen bei unserem Beispiel nochmal 3.750 € zum Kapitalaufwand hinzu.

 

Wem dient dieses Gesetz im Endeffekt??

 

Definitiv nicht dem Käufer. Der zahlt nicht nur drauf, ihm fehlt auch noch der Profi an seiner Seite, der auch seine Interessen berücksichtigt.

 

Wer profitiert denn nun am Ende von dieser Regelung?

 

Der Fiskus. Durch den Aufschlag der Provision steigt die Grunderwerbsteuer sowieso und dann kann man ja auch gleich noch um 1 % von 5% auf 6 % erhöhen. Dann lohnt es sich so richtig.

 

Eine weitere Folge ist die zusätzliche Steigerung der Bodenrichtwerte, die aus den Kaufpreissammlungen der Vorjahre vom Gutachterausschuss festgelegt werden, die wiederum eine Steigerung der Kaufpreise nach sich ziehen.

 

Das hat Frau Barley wahrlich nicht zu Ende gedacht oder doch nur aus einer anderen Perspektive?

 

Fazit:

 

Der Markt regulierte sich schon immer selbst. Und dabei sollte es belassen werden. In stark nachgefragten Regionen zahlt der Käufer, in weniger nachgefragten Gebieten halt der Verkäufer. Bei einem ausgeglichenen Markt wird geteilt. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf, da in 75 Prozent der Märkte in Deutschland die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Das ist fair und transparent und wird den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht.

 

Sollte das Bestellerprinzip eingeführt werden, auch gut. Das könnte zu einer erheblichen Qualitätsverbesserung in unserer Branche führen.

 

Die Augenwischerei ist dabei die Schweinerei.

 

Was wirklich entlasten würde und die Eigentumsquote fördern könnte, wäre z.B. der Verzicht auf die Grunderwerbsteuer bei Ersterwerb. Hier hätte der Käufer eine ECHTE Entlastung.

 

Jenny Geldner