Vermietung
Seit der Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juni 2015 gilt vereinfacht ausgedrückt: „Wer bestellt, der zahlt.“ Potentielle Mieter eines Wohnobjekts sind also größtenteils von den Kosten für eine erfolgreiche Vermittlung von Wohnraum befreit.
An unseren Dienstleistungen für Sie als Eigentümer und Vermieter ändert die Gesetzesnovelle nichts. Wir übernehmen wie eh und je sämtliche Stufen des Neuvermietungsprozesses, vom Erstkontakt bis zum unterschriebenen Mietvertrag.
Sie haben dabei die freie Wahl, wie umfangreich wir Sie unterstützen dürfen.